
Förderprogramme im Lebensbereich Freizeit
+++ Temporär reduzierte Auswahl an Förderangeboten +++
Wir haben die Antragsannahme in einem Großteil unserer Förderangebote zeitweise ausgesetzt. Alle Informationen zu den Gründen und Antworten auf Ihre Fragen finden Sie auf unserer Infoseite. Wir freuen uns, Ihnen 2026 sukzessive ein optimiertes Förderportfolio über alle Lebensbereichen hinweg anbieten zu können.
Im Bereich Freizeit können Sie weiterhin Anträge einreichen für:
Pauschalförderung Ferienreisen
Das fördert die Aktion Mensch:
Die Aktion Mensch fördert die Kosten für Begleitpersonen für Menschen mit Behinderung bei Gruppenreisen. Auch inklusive Ferienreisen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre sind förderfähig.
- für Menschen mit Behinderung 50 €
- für Kinder und Jugendliche mit Behinderung 80 €
- für Kinder und Jugendliche ohne Behinderung 50 €
Sie haben die Förderfähigkeit Ihrer Organisation bereits geprüft? Jetzt Antrag stellen:
- Ferienreise für Menschen mit Behinderung
- Ferienreise für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre
Wie viel gibt es:
Je Begleitperson pro Tag…
- für Menschen mit Behinderung 50 €
- für Kinder und Jugendliche mit Behinderung 80 €
- für Kinder und Jugendliche ohne Behinderung 50 €
Maximal 400.000 € / pro Jahr und Projekt-Partner
Eigenmittel:
nicht erforderlich
Förderfähige Kosten:
- Kosten für Begleitpersonen für Menschen mit Behinderung
- Regelfall: 1 Begleitperson für 3 Menschen mit Behinderung (1:3)
- Eine 1:2 oder 1:1-Begleitung ist möglich bei
- Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5
- Menschen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind
- Menschen mit Sinnesbehinderungen
- Menschen mit schwersten Verhaltensauffälligkeiten
Anforderungen der Pauschalförderung Menschen mit Behinderung:
- Für eine Förderung ist wichtig, dass die Projekt-Partner Wünsche von Menschen mit Behinderung aufgreifen und offen ausgeschriebene Reisen anbieten.
- Die Reisen müssen von gemeinnützigen Organisationen angeboten werden.
- Zum Antrag "Ferienreise für Menschen mit Behinderung"
- Zum Antrag "Ferienreise für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre"
Diese Vorhaben oder Aktivitäten werden von der Aktion Mensch nicht gefördert:
- Reisen mit einer Dauer von weniger als fünf Tagen
- Reisen für einen geschlossenen Teilnehmerkreis wie Kindertageseinrichtungen, Schulen, Werkstätten, Wohnheime und stationäre Einrichtungen nach §35a SGB VIII für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung.
- Ausflüge ohne Übernachtung
- Übernachtungen am Heimatort der Zielgruppe
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Ihre Ansprechpartner*innen
Ist Ihre Organisation Mitglied eines Verbands? Dann finden Sie dort kompetente Förderberatung.
Hier geht es zu den Kontaktseiten der Mitgliedsverbände der Aktion Mensch:
AWO | BVKM | Caritas | Der Paritätische | Diakonie | DRK | Lebenshilfe | ZWST
Bei Fragen zu Ihrem Förderantrag oder -vertrag kontaktieren Sie uns bitte über DIAS oder die dort hinterlegte Durchwahlnummer.
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